Konziliarer Prozess
Der Ökumenische Rat der Kirchen formulierte 1974 erstmals den Begriff Nachhaltigkeit für eine partizipatorische und nachhaltige Gesellschaft im politischen Bereich. Als Ausgangspunkt kann man aber auch den Aufruf zum Friedenskonzil von Dietrich Bonhoeffer 1934 in Fanø sehen.
Bei der 6. Vollversammlung des Ökumenisches Rates der Kirchen 1983 in Vancouver einigten sich die Vertreter auf einen Konziliaren Prozess (gemeinsamer Lernweg der christlichen Kirchen) zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung angesichts der Globalisierung.
In den 1980ziger Jahren gab es dazu verschiedene ökumenische Versammlungen in der Bundesrepublik und der DDR, das erste europäische Treffen 1989 in Basel und das erste weltweit 1990 in Seoul. Bei der 2. Europäischen Ökumenischen Versammlung 1997 in Graz empfahl der Ökumenische Rat der Kirchen sich dem Agenda-21-Prozess anzuschließen und ihn mit dem Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung zu verbinden.
Der Konziliare Prozess hat seine politische Entsprechung im Agenda 21 Prozess gefunden und ist im Bezirk Treptow-Köpenick Bestandteil der Projekte der Lokalen Agenda 21 und der Komunalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Bis heute berufen sich Ökumenische Netzwerke auf den Konziliaren Prozess. Er findet Eingang im kirchlichen und im säkularen Bereich, etwa in der Präambel der Verfassung des Freistaats Sachsen, in Gesetzen zum Schulwesen und im gemeinsamen Gesangbuch für die deutschsprachigen evangelischen Kirchen. Zahlreiche kirchliche Dienststellen und Aufgabenbeschreibungen greifen diese Begriffszusammenfassung auf.
Auch die Arbeit der Kommunalen Ökumene findet in den Bestrebungen um den Konziliaren Prozess in den 1980ziger Jahren ihren Ursprung. Mit dem Agenda-21-Prozess etabliert sie in Treptow-Köpenick das 3-Säulen-Modell der Beteiligung von Bürgern innerhalb der Kommune und wirkt auch heute in diesem Sinne weiter.